AGBs

AGB‘s für AT Sportmanagement GmbH (sporty4us)

 

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Verträge der AT Sportmanagement GmbH, Reitbahngasse 2320 Schwechat (im
Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios
Sporty4us.
1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios
aushängen. Die AGB sind auch auf der Website abrufbar.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber
abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios
berechtigt sind.
1.4. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio,
Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in
einer Hausordnung bekannt zu geben.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch
Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des
Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“)
zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen
nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen
diesen AGB vor.
2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben.
Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den
angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass,
Solarium, Sauna, Personal-Coaching,…).
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren
Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages
berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist
nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes
Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie
jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei
schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard
durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- zu entrichten. Die alte MemberCard
verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und
nach elektronischem Einchecken mittels der MemberCard möglich. Begleitpersonen,
wie beispielsweise Bodyguards, Betreuer und Kindern ist der Zutritt zum
Fitnessstudio nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Fitnessstudiobetreibers
gestattet.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von
sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der
Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Suchtund
Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den
Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen
nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine
Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher
nicht möglich.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das
Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder
Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten. Die vom
Fitnessstudiobetreiber aktuell vorgesehenen und allfällig gesetzlich verfügte
Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den
dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet
werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines
Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu
informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen
Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine
Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und
schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen
zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
4.3.4. Die Haftung vom Fitnessstudiobetreiber auch für Folgeschäden ist auf das
gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige
Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von
anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach
deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten,
zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich
ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um
Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder
hintanzuhalten können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter
Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder,
die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene
Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger
kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung
mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische
Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die
Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds.
Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen
Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen
abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu
verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen.
Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln
die subjektive Einschätzung des Coaches wieder; die Auswahl des entsprechenden
Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen
Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder
therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines
Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
4.5.5. Videoüberwachung: Soweit in dem Fitnessclubbetreiber eine Videoüberwachung
erfolgt, ist dies im bzw. am Club deutlich gekennzeichnet. Überwacht wird nur der
innere Eingangs- und Trainingsbereich zum Zwecke der Sicherheit, der Ausübung
des Hausrechts und zur Verfolgung von Straftaten. Erhobene Daten sind die Bildnisse
der abgebildeten Personen. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines
Straftatverdachtes oder in Notfällen eingesehen und regelmäßig spätestens 72
Stunden nach der Aufzeichnung gelöscht.

 

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Basis-Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Betreuung nur Montag – Samstag
(nicht an Feiertagen) gem. aktuellem Aushang stattfindet.
5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die
tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden
Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch
nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang
im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

 

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1.
Bankarbeitstag eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Sporty4US bietet als
Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA – Basislastschriftverfahren an: Hier
werden die Beiträge jeweils am ersten Banktag eines Monats dem Konto des
Mitglieds belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen
Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
6.2. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt,
Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei
Zahlungsrückständen können darüber hinaus die angefallenen Mahn- und
Betreibungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der
Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen
Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Im Falle jeder mangels Deckung oder
mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten
Lastschrift ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, die für die Bankrücklast und
durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der
nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
6.4. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit
dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015
(Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben
unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten
neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums
gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des
Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

 

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall etwas
anderes vereinbart wurde, verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von 12
Monaten ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages. Der
Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils
zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist
rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende
zugegangen ist.
7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden
zu sein – kündigen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt
es insbesondere, wenn
7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der
ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen
nicht vollständig entrichtet wird;
7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur
Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht
erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die
Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;
7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
7.3. Das Mitglied kann– auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – die vorübergehende
Aussetzung des Vertrages beantragen, wenn
7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am
Training gehindert wird; oder
7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt
und dadurch länger als 30 Tage am Training gehindert wird, oder
7.3.3. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages aus beruflichen Gründen für
länger als 30 TageDer Verhinderungsgrund der Krankheit, eines Unfalles oder einer Schwangerschaft
und der Umstand, dass das Mitglied aufgrund dieses Verhinderungsgrundes länger
als 30 Tage am Training gehindert wird, ist vom Mitglied durch ein fachärztliches
Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung auch die
Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Die Verhinderung aufgrund
berufsbedingter Abwesenheit ist durch Vorlage eines Meldezettels zu bescheinigen.
Der Antrag auf Aussetzung hat schriftlich zu erfolgen. Alle Nachweise sind umgehend
nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes dem Fitnessstudiobetreiber vorzulegen.
7.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorübergehend
aussetzen, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Maßnahmen vorübergehend
geschlossen wird bzw. wenn (so z.B. aufgrund einer Pandemie) Betretungsverbote
erlassen werden oder wenn aufgrund vergleichbarer Umstände die Leistungserbringung
für ihn nicht möglich ist.
7.5. Für die Dauer einer Aussetzung nach Punkt 7.3. oder 7.4. ist das Mitglied von der
Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können
vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen
werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des
Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie
Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das
Ende der Verhinderung nach Punkt 7.3. ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen.
Das Ende der Aussetzung nach Punkt 7.4. ist dem Mitglied vom Fitnessstudiobetreiber
mitzuteilen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung spätestens
8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 180
Tage an, kann das Mitglied den Vertrag vorzeitig kündigen, ohne an den
Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

 

8. Betriebsunterbrechungen

8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche
Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,
höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese
Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im
Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber
Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß
der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der
anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird
ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine
automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt
wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne
Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss
der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber Name des Unternehmens, Anschrift,
Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den
Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular
verwendet werden.
9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber
sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim
Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung
verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem
Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
10.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UNKaufrechts.
Vertragssprache ist Deutsch.
10.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber
Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel
der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.